Multi-, Cross- oder Omni-Channel:
Was ist der Unterschied?

Man hört sie immer öfter: die Begriffe Multichannel, Crosschannel und Omnichannel. Aber was steckt dahinter? Was ist der Unterschied? Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass sie alle das Nutzen mehrerer Vertriebskanäle beschreiben. Der Unterschied liegt schon einmal darin, wie sie genutzt werden. 

 

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Strategien liegen in der Verzahnung der einzelnen Absatzwege. 

Bei dem Multichannel Vertrieb agieren die Kanäle unabhängig voneinander. Die Kundschaft kann im Geschäft einkaufen oder auf der Website bestellen, es gibt aber keine Möglichkeit, den Einkaufsprozess Kanalübergreifend zu organisieren. 

Der Crosschannel Vertrieb konzentriert sich hingegen auf einander unterstützende Kanäle, die sich ergänzen oder überkreuzen. Hierbei werden mehrere Kanäle gemischt, um ein reibungsloses Kundenerlebnis zu sichern. Käufer:innen können sich kanalübergreifend informieren und auch Bestellungen tätigen. Ein Beispiel ist das Modell „Click & Collect“. Dabei wird die Ware im Onlineshop bestellt und im Geschäft abgeholt. 

Wenn man die Omnichannel Strategie nutzt, geht es um die totale Verschmelzung aller Kanäle. Das bedeutet, dass auf einem Kanal gespeicherte Kundeninformationen auch auf einem anderen verfügbar sind. Das Ziel ist es, die Grenzen zwischen online und offline Welt zu beseitigen. Ein Beispiel für den Omnichannel Vertrieb sind digitale Zusatzservices wie interaktive Shoppingterminals. 

Eine umfassende Beschreibung, wie die einzelnen Kanäle richtig eingesetzt werden, haben wir auf der Webseite von SHOPIFY gefunden. Hier gibt´s den gesamten Artikel zum Nachlesen!

WKO Trenner

WKO-Onlinehelden in St. Veit: KI im Handel – der Turbo für den Erfolg!

Am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, versammelten sich in der Blumenhalle St. Veit/Glan zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus dem stationären und dem Online-Handel zur zweiten Ausgabe des WKO ONLINEHELDEN-Tages. Die Veranstaltung fand im Rahmen des ersten St. Veit Symposiums statt und stand ganz im Zeichen von „KI im Handel".
Der Trend zum Onlineshopping legte auch 2023 wieder zu!

Onlineshopping in Kärnten liegt auch 2023 im Trend!

Das Onlineshopping findet auch in Kärnten immer mehr Anhänger und liegt weiterhin im Trend: Einer aktuellen Umfrage des Institut für Österreichs Wirtschaft (iföw) von Peter Voithofer zur Folge, steigt die Nachfrage nach digitalen Shoppingerlebnissen auch in Kärnten.

Neue Marktchancen durch Second-Hand-Handel

Der Kauf gebrauchter Produkte dürfte Verbraucherinnen und Verbraucher auf verschiedenen Ebenen ansprechen: Zum einen trägt er dem zunehmend wichtigen Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung, zum anderen belastet er den Geldbeutel deutlich weniger, was gerade in Zeiten vergleichsweise hoher Inflation und geringerer Kaufkraft überzeugend ist.

Firefox will bald gefälschte Rezensionen und Produktbewertungen automatisch erkennen!

Kundenrezensionen in Onlineshops sind nicht immer so vertrauenswürdig, wie sie vielleicht scheinen und ein großes Problem im Online-Handel. Wenn sie gut gemacht sind, fällt ihre Erkennung oft schwer. Dagegen will jetzt Browser-Hersteller Mozilla vorgehen.  

WKO ONLINEHELDENTAG, Vol.3 – Spare Zeit und Geld bei Versand und Retouren!

Die dritte Auflage des WKO-ONLINEHELDENTAGS präsentierte am 21.09.2023 praktische und nachhaltige Logistiklösungen für Ihren Webshop.

WKO-ONLINEHELDENTAG, Vol.2: KI schafft auch im (Online)Handel ungeahnte Möglichkeiten!

Bei der zweiten Auflage des WKO-ONLINEHELDENTAGS im Casineum in Velden dreht sich alles um digitale Automatisierung und Künstliche Intelligenz.

Amazon: Händler müssen bis 5. Juni 2023 WEEE-Nummer hinterlegen

Wie wir dem deutschen Onlinemagazin „Onlinehändler-News" entnommen haben, gibt es für Online-Marktplätze ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht. Hier ein erster Überblick zu dieser neuen Regelung!

WKO-Onlineheldentag VOL. 1 – Superseller werden sichtbar!

Am 23. März 2023 luden die WKO-Onlinehelden in die Schleppe Eventhalle ein. Das Motto des Abends lautete: „Mach dich sichtbar" und drehte sich um das Thema Umsatzsteigerung durch Social-Media-Marketing gepaart mit rechtlichem Know-How.

Screenshot als Beweis gegen Abmahnung?

Das Internet ist von Schnelllebigkeit geprägt. Was eben noch da war, kann in Sekundenschnelle schon wieder komplett von der Bildfläche verschwunden sein. Entsprechend schnell müssen Markeninhaber, Urheber und Konkurrenten sein, wenn sie Rechtsverstöße feststellen und verfolgen wollen. Den Beweis für den Wettbewerbsverstoß hat der Abmahner zu erbringen.