Amazon: Händler müssen bis 5. Juni 2023 WEEE-Nummer hinterlegen

Wie wir dem deutschen Onlinemagazin „Onlinehändler-News” entnommen haben, gibt es für Online-Marktplätze ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht. Wir werden dazu in Kürze durch Amazon-Österreich auch noch die exakte Vorgabe für österreichische Onlinehändler bekommen. Bis dahin aber schon gerne mal ein erster Überblick zu dieser neuen Regelung!

Betreiber von Online-Marktplätzen und auch Fulfillment-Dienstleister werden zuletzt vom Gesetzgeber immer stärker in die Pflicht genommen. Das zeigt sich etwa im Bereich der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR): Bekannt ist die Lage vielen Händlerinnen und Händlern schon im Hinblick auf das Verpackungsgesetz. Dieses sieht eine Überprüfungspflicht für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister seit dem letzten Jahr vor und erzeugte damit Handlungsbedarf auch für die allermeisten Händler.

Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten steht nun etwas Ähnliches bevor: Ab dem 1. Juli 2023 sind Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die jeweiligen Hersteller der Waren ihre Registrierungspflicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Nehmen sie ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß wahr, drohen hohe Bußgelder. Doch auch Herstellern und Händlern drohen hier Konsequenzen: Die nämlich müssen gegenüber den genutzten Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern die Registrierungsnummern der Hersteller ihrer Produkte angeben. Passiert das nicht (rechtzeitig), muss mit Sperrungen der jeweiligen Verkaufsangebote auf Marktplätzen gerechnet werden, Fulfillment-Dienstleister dürfen diverse Tätigkeiten dann ebenfalls nicht mehr durchführen.

Amazon Marketplace: Ab 5. Juni 2023 können Angebote ohne hinterlegte WEEE-Nummer gesperrt werden

Marktplatzbetreiber Amazon hat nun den Stichtag für seine Verkaufspartner bekannt gegeben: Händler, die entsprechende Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Marketplace anbieten, sollen die Nummer(n) bis Montag, den 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Dies sei nötig, da insbesondere die Verarbeitung von WEEE-Registrierungsnummern Vorlauf benötige, teilt ein Amazon-Sprecher der Redaktion mit. Ab diesem Datum würde Amazon auch damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen, um die gesetzlichen EPR-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum technischen Prozedere geben Ihnen aber auch gerne unsere Mitarbeiter*innen in der Wirtschaftskammer Kärnten!

Hier gehts auch zum Original-Beitrag auf onlinehaendler.news.de

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